Montag, 11 Dezember 2017 23:33

Polizei wusste nichts vom Weihnachtslauf

Polizei wusste nichts vom Weihnachtslauf Die Polizei hatte den diesjährigen Weihnachtslauf nicht abgesichert. Ganz einfach, weil sie nichts von der Veranstaltung wusste, wie Revierleiter Braun erklärte. Foto: Thomas Krause

NORDKURIER – HAFF-ZEITUNG – MONTAG, 11. DEZEMBER 2017

LEICHTATHLETIK

Als kürzlich 120 Aktive am Lauf durch Ueckermünde teilgenommen haben, wurden Polizisten vermisst, die die Strecke absichern sollten. Dafür gab es Kritik. Revierleiter Hartmut Braun setzt sich zur Wehr.

Ueckermünde. Ueckermünder Weihnachtslauf – und die Polizei ist nicht da, um die Strecke abzusichern? Weil die etwa 120 Athleten, die sich am diesjährigen Lauf durch Ueckermünde beteiligt hatten, auch am Alten Bollwerk vorbeimussten und es dort kritisch werden kann, sollte eigentlich die örtliche Polizei die Stelle absperren. Dass dies nötig gewesen wäre, zeigt die Tatsache, dass sich einige Autofahrer durch den Pulk gedrängelt hatten. Passiert ist zum Glück nichts, aber die Frage kam auf, wo denn die Polizei gewesen ist.
Dass seine Beamten einfach keine Zeit hatten, den Lauf abzusichern, entspreche nicht den Tatsachen. Gegen den diesen Vorwurf setzt sich der Ueckermünder Revierleiter Hartmut Braun energisch zur Wehr. Die Polizei sei schlichtweg nicht darüber informiert worden, dass ein solcher Lauf überhaupt stattfindet. „Eigentlich muss der Veranstalter das bei der Stadt anmelden, die ist Baulastträger der Straße“, erklärt Braun das Prozedere. Die Stadt kann dann ihre Erlaubnis geben – und dieser Erlaubnis geht im Normalfall eine Anhörung der Träger öffentlicher Belange voraus. Dazu gehört auch die Polizei, wie Hartmut Braun informiert.
Aber ein solches Anhörungsverfahren hat nicht stattgefunden. Von der Laufveranstaltung war also den Ordnungshütern gar nichts bekannt. „Insofern ist es auch nicht zu verstehen, dass der Polizei nun der Schwarze Peter zugeschoben wird“, sagt der Revierleiter. Er sieht den Veranstalter, den SV Einheit Ueckermünde, in der Pflicht. Der hätte, als das Fehlen der Polizei vor Ort festgestellt wurde, beim Revier wenigstens noch einmal nachfragen können. Auch für diesen Fall hätte es sicher eine kurzfristige Lösung gegeben.

Dass der Lauf dennoch stattgefunden hat, sei aus Sicht Brauns bedenklich. „Der Veranstalter darf die Laufveranstaltung nur durchführen, wenn eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Sondernutzung der Straße vorliegt. Fehlt diese Anordnung und er führt sie dennoch durch, wie im betreffenden Fall geschehen, handelt er zum einen nicht rechtskonform und geht zum anderen ein sehr hohes Risiko ein“, macht Braun auf die entsprechenden juristischen Grundlagen aufmerksam.

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